Rechts vor links - auch auf dem Parkplatz? |
Da, wo keine Schilder die Vorfahrt regeln, gilt „rechts vor links“. Viele Autofahrer glauben, dass dieses Gebot auch für Parkplätze gilt. Doch hier gilt so gut wie nie „rechts vor links“, auch nicht, wenn ein Hinweisschild mit „Hier gilt die StVO“ existiert. Denn nur, wenn Markierungen auf dem Boden eindeutig eine Straße kennzeichnen, muss die Regel auch auf Parkplätzen beachtet werden. Sonst zählt gegenseitige Rücksichtnahme und eine einfache Verständigung, wer Vorfahrt hat. |
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- und Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH , Helmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist.
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